In OpenSlides haben Sie die Möglichkeit, Abstimmungen oder Wahlen namentlich oder nicht-namentlich durchzuführen. Daneben können Sie auch analog erhobene Stimmabgaben (per Handzeichen oder Stimmzettel) protokollieren.
Bei digitalen Abstimmungen und Wahlen muss einerseits eine eindeutige Identifizierung des Stimmberechtigten garantiert werden, unter anderem, um z.B. Doppelabstimmungen zu vermeiden. Anderseits muss der Grundsatz der geheimen Wahl gewährleistet sein.
Im Moment der nicht-namentlichen Stimmabgabe werden daher parallel und unabhängig voneinander in der Datenbank ausgewertet:
1) welche Stimme(n) abgegeben werden, d.h. wofür/wogegen gestimmt wurde
2) ob von einem Account bereits abgestimmt wurde
Diese beiden Parameter können als Einzelstimmennachweis nachvollzogen werden.
Dabei gibt es 2 separate Listen:
1) Einzelstimmen: Zeigt die Ergebnisse der einzelnen Stimmzettel
2) Stimmberechtigte: Zeigt die Liste aller am Wahlgang beteiligten Stimmberechtigten
Es
existiert damit keine zuordenbare Liste mit Namen und Votum. Eine
direkte
Nachvollziehbarkeit der elektronischen Stimmabgabe in OpenSlides ist
also weder über die Weboberfläche von OpenSlides noch bei Direktzugriff
auf die Datenbank möglich und entspricht den sicherheitstechnischen
Anforderungen. Eine Zuordnung kann auch nicht rückwirkend hergestellt
werden.
Elektronische Abstimmungen hinterlassen jedoch immer eine minimale digitale Spur (IP-Adresse und andere Metadaten). Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichten wir ausdrücklich auf die Speicherung der IP-Adressen in unserem Hostingbetrieb. In unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und den Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) ist dies explizit festgehalten.
Ein Gutachten der GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bescheinigt, dass "OpenSlides 3 für Veranstaltungen mit geheimen Abstimmungen und Wahlen rechtswirksam eingesetzt werden kann".
Weitere Hinweise
Als vertrauensbildende Maßnahme und zur Erhöhung der Transparenz des Systems empfehlen wir, zu Beginn einer Veranstaltung eine (namentliche) Testabstimmung durchzuführen, und diese dann probehalber im Anschluss zu anonymisieren.