Rechte in der Antragsverwaltung

Sichtbarkeit von Anträgen

Die Sichtbarkeit von Anträgen hängt von drei Einstellungen ab:
  1. Status: Prüfen Sie welchen Status ein Antrag hat. Anträge können oft erst in einem fortgeschrittenen Status eingesehen werden.
  2. Arbeitsablauf: Sind im Arbeitsablauf für den jeweiligen Status Zugriffsbeschränkung definiert: meist "Darf Anträge im internen Status sehen"
  3. Gruppenrechte: Sofern es Zugriffsbeschränkungen gibt, hat dies Auswirkungen, wenn bspw. "dürfen keine Anträge im internen Status sehen" aktiviert/nicht aktiviert ist.

Anträge verwalten

Darf Antragsmetadaten verwalten, darf Änderungen vornehmen bei:
  • Antragstellenden
  • Status
  • ggf. Empfehlung der Antragskommission
  • Sachgebiet
  • keine Abstimmungen hinzufügen, bearbeiten oder starten
Darf Anträge verwalten, darf Änderungen vornehmen bei:
  • Sachgebiet
  • Abstimmungen erstellen (aber nicht sehen)
  • Änderungen des Antragstextes selbst

Darf Antragsabstimmungen verwalten, heißt bereits erstellte Abstimmungen können editiert, und z.B. auch Stimmzettel erstellt werden. Es dürfen aber keine neuen Abstimmungen hinzugefügt werden.

Abstimmungen starten und stoppen

Um Abstimmungen zu starten und zu stoppen sind mindestens die beiden Rechte Darf Anträge verwalten und Darf Antragsabstimmungen verwalten erforderlich.
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