Stimmrechtsübertragungen einstellen
Voraussetzung: Stimmrechtsübertragung aktivieren
> Einstellungen > Teilnehmende > Stimmrechtsübertragung > Stimmrechtsübertragung aktivieren
> Einstellungen > Teilnehmende > Stimmrechtsübertragung > Stimmrechtsübertragung aktivieren
Für die Stimmrechtsübertragung müssen alle stimmberechtigten Teilnehmenden (sowie benötigten Gremien) in der Teilnehmendenliste eingetragen sein.
Wählen sie im Menü > Teilnehmende die Person aus, die die Stimmen erhalten oder übertragen bekommen soll und öffnen Sie die > Teilnehmenden-Detailansicht.
Klicken Sie auf das > Stift-Symbol zum Öffnen der Bearbeitungsmaske.
Unter Veranstaltungsspezifische Informationen gibt es die Optionen > Stimmrecht erhalten von (Vollmachtgeber*in) und > Stimmrecht übertragen an (Vollmachnehmer*in). Klicken Sie auf eine der Optionen und wählen Sie aus der Liste der Teilnehmenden ein*e Vollmachtgeber*in oder Vollmachtnehmer*in aus. Optional können Sie auch direkt mehrere Stimmrechtsübertragungen einstellen. Bestätigen Sie mit > Speichern.
Weitere Einstellungsoptionen
Unter > Einstellungen > Teilnehmende > Stimmrechtsübertragung können weitere Einschränkungen für Vollmachtgeber*innen gesetzt werden.
Hinweise und Tipps
- Eine Begrenzung der Stimmrechtsübertragung muss z.Zt. manuell überprüft werden.
- Auch jemand ohne Mandat kann Stimmrechtsübertragungen erhalten, er*sie muss lediglich das Recht erhalten > Anträge sehen zu dürfen (Stichwort: Gruppen / Rechte)
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Bei dem Wahl- bzw. Abstimmvorgang erhält der*die*jenige mit den übertragenen Stimmen die entsprechende Anzahl an Abstimmungsbuttons mit Verweis auf die*den Vollmachtgeber*in.
- Die Einstellungen der Stimmrechtsübertragung gilt pro Veranstaltung für alle Abstimmungen und Wahlen.
- Stimmrechtsübertragungen müssen manuell eingepflegt werden (keine Option via Import).
- Bevor Sie einen Teilnehmenden löschen, entfernen Sie unbedingt vorher mögliche Stimmübertragungen von/an diese Person!
- Vollmachtsempfänger*innen können selbstverständlich verschiedene Stimmen abgeben, z.B. für sich selbst mit Ja und für Vollmachtgeber*innen mit Nein abstimmen.