GO-Antrag (Geschäftsordnungs-Antrag)

Aktivierung

  • Zur Aktivierung unter > Einstellungen > Redeliste > GO-Antrag bei > Geschäftsordnungsanträge aktivieren Häkchen setzen.
  • Damit Teilnehmende einen GO-Antrag stellen können, müssen sie das Recht haben, sich selbst auf die Redeliste zu setzen. Setzen Sie die Einstellung Darf sich selbst auf die Redeliste setzen in > Teilnehmende > 3-Punkt-Menü oben rechts > Gruppen für Gruppen, die GO-Anträge stellen dürfen.

Nutzung

In der Redeliste > GO-Antrag auswählen, im Dialog bei Bedarf ein Anliegen eintragen und mit > OK bestätigen. 
Nach Erstellung rutscht die Person sofort an die oberste Stelle in der Redeliste und es wird ein rotes Ausrufezeichen unter dem Namen eingeblendet. Durch Auswahl > GO-Antrag zurückziehen kann ein GO-Antrag wieder von der Redeliste entfernt werden. 

Beispiel: Redeliste ohne gestellten GO-Antrag

Beispiel: Redeliste mit gestelltem GO-Antrag

Weitere Einstellungen

Unter > Einstellungen > Redeliste > GO-Antrag gibt es verschiedene Einstellungen. Nachfolgend ausgewählte Erläuterungen:
  • > Jede*r darf das Anliegen eines GO-Antrags sehen (anstatt nur die Redelistenverwaltung): Legt fest, das alle Teilnehmende, die Redelisten sehen können, ein GO-Antrag Anliegen sehen können.
  • > Stellen eines GO-Antrags für andere Teilnehmende erlauben: Redelistenverwalter*innen können für andere Personen GO-Anträge erstellen. 
  • > Vorgaben und Reihung für mögliche GO-Anträge aktivieren:  Diese Option ermöglicht das Festlegen von vordefinierten GO-Anträgen, die in einer gewünschten Reihenfolge im GO-Antrag-Dialog erscheinen. Hinweis: Das Anliegen-Feld ist im GO-Antrag-Dialog weiterhin aktiv und kann bspw. für eine detailliertere Angabe genutzt werden. 
    Konfiguration: Wählen Sie > Neuen Eintrag hinzufügen aus, geben Sie im Feld Name eine Bezeichnung für das GO-Anliegen ein, legen Sie im Feld Rang einen Rang fest und bestätigen Sie mit > Speichern. Es können beliebig viele Vorgaben definiert werden. 

Abstimmung

Die Behandlung eines GO-Antrags ist in der Regel in der Satzung oder Geschäftsordnung Ihres Verbandes definiert. Oftmals wird ein GO-Antrag direkt aufgerufen.
  • Falls eine Abstimmung über den GO-Antrag nötig ist, empfehlen wir diese in einem separaten Antrag anzulegen.
  • Legen Sie dazu einen Antrag mit Titel GO-Anträge an. In diesem werde alle GO-Anträge gelistet und mehrere separate Abstimmungen mit angepasstem Titel durchgeführt. Dies strukturiert alle GO-Anträge übersichtlich unter einem Antrag. Der Antrag befindet sich idealerweise im Status zugelassen, um direkt Abstimmungen starten zu können.
  • Alternativ kann man im aktuell debattierten Antrag eine zusätzliche Abstimmung anlegen und den Titel der Abstimmung anpassen, z.B. auf "GO-Antrag: Schließung der Redeliste".
  • Falls laut Ihrer Satzung über die Zulassung eines GO-Antrages erst abgestimmt werden muss, empfehlen wir zunächst Unterstützer*innen zu sammeln.

Tipp für Gegenreden

Falls es laut Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Gegenrede bei einem GO-Antrag gibt, empfehlen wir, diese nicht durch eine einfache Redemeldung, sondern ebenfalls über einen GO-Antrag mit Anliegen Gegenrede zu melden, sodass diese direkt als solche erkennbar ist.