Aktivierung
- Zur Aktivierung unter > Einstellungen > Redeliste > GO-Antrag bei > Geschäftsordnungsanträge aktivieren Häkchen setzen.
- Damit Teilnehmende einen GO-Antrag stellen können, müssen sie das Recht haben, sich selbst auf die Redeliste zu setzen. Setzen Sie die Einstellung Darf sich selbst auf die Redeliste setzen in > Teilnehmende > 3-Punkt-Menü oben rechts > Gruppen für Gruppen, die GO-Anträge stellen dürfen.
Nutzung
In der Redeliste > GO-Antrag auswählen, im Dialog bei Bedarf ein Anliegen eintragen und mit > OK bestätigen.
Nach Erstellung rutscht die Person sofort an die oberste Stelle in der Redeliste und es wird ein rotes Ausrufezeichen unter dem Namen eingeblendet. Durch Auswahl > GO-Antrag zurückziehen kann ein GO-Antrag wieder von der Redeliste entfernt werden.
Nach Erstellung rutscht die Person sofort an die oberste Stelle in der Redeliste und es wird ein rotes Ausrufezeichen unter dem Namen eingeblendet. Durch Auswahl > GO-Antrag zurückziehen kann ein GO-Antrag wieder von der Redeliste entfernt werden.
Beispiel: Redeliste ohne gestellten GO-Antrag
Beispiel: Redeliste mit gestelltem GO-Antrag
Weitere Einstellungen
Unter > Einstellungen > Redeliste > GO-Antrag gibt es verschiedene Einstellungen. Nachfolgend ausgewählte Erläuterungen:
- > Jede*r darf das Anliegen eines GO-Antrags sehen (anstatt nur die Redelistenverwaltung): Legt fest, das alle Teilnehmende, die Redelisten sehen können, ein GO-Antrag Anliegen sehen können.
- > Stellen eines GO-Antrags für andere Teilnehmende erlauben: Redelistenverwalter*innen können für andere Personen GO-Anträge erstellen.
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> Vorgaben und Reihung für mögliche GO-Anträge aktivieren: Diese Option ermöglicht das Festlegen von vordefinierten GO-Anträgen, die in einer gewünschten Reihenfolge im GO-Antrag-Dialog erscheinen. Hinweis: Das Anliegen-Feld ist im GO-Antrag-Dialog weiterhin aktiv und kann bspw. für eine detailliertere Angabe genutzt werden.
Konfiguration: Wählen Sie > Neuen Eintrag hinzufügen aus, geben Sie im Feld Name eine Bezeichnung für das GO-Anliegen ein, legen Sie im Feld Rang einen Rang fest und bestätigen Sie mit > Speichern. Es können beliebig viele Vorgaben definiert werden.
Abstimmung
Die Behandlung eines GO-Antrags ist in der Regel in der Satzung oder Geschäftsordnung Ihres Verbandes definiert. Oftmals wird ein GO-Antrag direkt aufgerufen.
- Falls eine Abstimmung über den GO-Antrag nötig ist, empfehlen wir diese in einem separaten Antrag anzulegen.
- Legen Sie dazu einen Antrag mit Titel GO-Anträge an. In diesem werde alle GO-Anträge gelistet und mehrere separate Abstimmungen mit angepasstem Titel durchgeführt. Dies strukturiert alle GO-Anträge übersichtlich unter einem Antrag. Der Antrag befindet sich idealerweise im Status zugelassen, um direkt Abstimmungen starten zu können.
- Alternativ kann man im aktuell debattierten Antrag eine zusätzliche Abstimmung anlegen und den Titel der Abstimmung anpassen, z.B. auf "GO-Antrag: Schließung der Redeliste".
- Falls laut Ihrer Satzung über die Zulassung eines GO-Antrages erst abgestimmt werden muss, empfehlen wir zunächst Unterstützer*innen zu sammeln.
Tipp für Gegenreden
Falls es laut Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Gegenrede bei einem GO-Antrag gibt, empfehlen wir, diese nicht durch eine einfache Redemeldung, sondern ebenfalls über einen GO-Antrag mit Anliegen Gegenrede zu melden, sodass diese direkt als solche erkennbar ist.