Aktivierung
- Die Funktion für GO-Anträge muss unter > Einstellungen > Tagesordnung aktiviert sein, indem das Häkchen bei "Geschäftsordnungsanträge aktivieren" gesetzt ist.
- Damit die Teilnehmenden einen GO-Antrag stellen können, müssen sie das Recht haben, sich selbst auf die Redeliste setzten zu können (siehe auch Teilnehmendenübersicht > 3-Punkt-Menü oben rechts > Gruppen).
Nutzung
In der Redeliste kann neben dem "Füge mich hinzu" das Feld "GO-Antrag" ausgewählt werden.
- Wird dieser Knopf gedrückt, rutscht die Person sofort an die oberste Stelle in der Redeliste und es wird ein rotes Ausrufezeichen hinter dem Namen eingeblendet. Außerdem definiert die Person nach Drücken des Knopfes GO-Antrag Ihr Anliegen. Ob dieses Anliegen für alle sichtbar ist, kann unter > Einstellungen > Tagesordnung ausgewählt werden. In den Einstellungen wird auch definiert, ob es Vorlagen für das Anliegen eines Antrags gibt.
- Wie bei anderen Redemeldungen können Teilnehmende den GO-Antrag auch selbst wieder zurückziehen.
Abstimmung
Bei der Behandlung eines GO-Antrags ist in der Satzung oder Geschäftsordnung Ihres Verbandes definiert:
- In der Regel wird der GO-Antrag im Anschluss an den laufenden Redebeitrag aufgerufen.
- Falls dabei eine Abstimmung über den GO-Antrag nötig wird, empfehlen wir diese in einem separaten Antrag anzulegen.
- Es kann auch ein einziger Antrag mit Titel "GO-Anträge" für die generelle Abstimmung über GO-Anträge angelegt werden, in dem mehrere separate Abstimmung mit angepasstem Titel durchgeführt werden. Somit sind alle GO-Anträge übersichtlich unter einem Antrag zu finden. Der Antrag befindet sich idealerweise im Status "zugelassen" o.ä. um direkt Abstimmungen starten zu können.
- Alternativ kann man im aktuell debattierten Antrag eine zusätzliche Abstimmung anlegen und den Titel der Abstimmung anpassen, z.B. auf "GO-Antrag: Schließung der Redeliste"
- Falls laut Ihrer Satzung über die Zulassung eins GO-Antrages erst abgestimmt werden muss, empfehlen wir zunächst Unterstützer*innen zu sammeln.
Tipp für Gegenreden
Falls es laut Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Gegenrede bei einem GO-Antrag gibt, ist zu empfehlen diese nicht durch eine einfache Redemeldung, sondern ebenfalls über den GO-Antrag zu melden, sodass sie direkt als solche erkennbar ist. Als Anliegen des GO-Antrages können Sie z.B. das Stichwort "Gegenrede" verwenden.